Sitzung: 09.10.2025 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 217/2025
Vorbehaltlich
des Erwerbs des Grundstücks Gemarkung Utarp, Flur 5, Flurstücke: 32/3, 31/10
und 170/7, wird der Verlegung der Ortsfeuerwehren Schweindorf und Ochtersum an
den noch zu errichtenden Standort in Utarp im Grundsatz zugestimmt.
Der Samtgemeindebürgermeister wird für diesen Fall beauftragt, unverzüglich mit
der Planung für den Neubau des Standorts zu beginnen.
