Beschluss: Beschlussfassung

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltung: 0

Vorbehaltlich des Erwerbs des Grundstücks Gemarkung Utarp, Flur 5, Flurstücke: 32/3, 31/10 und 170/7, wird der Verlegung der Ortsfeuerwehren Schweindorf und Ochtersum an den noch zu errichtenden Standort in Utarp im Grundsatz zugestimmt.
Der Samtgemeindebürgermeister wird für diesen Fall beauftragt, unverzüglich mit der Planung für den Neubau des Standorts zu beginnen.