Sitzung: 09.10.2025 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 213/2025
Dem
Samtgemeindebürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr
2022 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
