Beschluss: Beschlussempfehlung an Rat

Beschlussvorschlag:

Dem Samtgemeindebürgermeister wird empfohlen, dem Samtgemeindeausschuss folgenden Beschluss vorzuschlagen:

Die Haushaltssatzung einschließlich -plan für das Jahr 2015 wird – soweit der Fachausschuss zuständig ist – in der vorliegenden Fassung beschlossen. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2015 bis 2018 wird festgesetzt.